Weitere Entscheidung unten: VG Sigmaringen, 31.01.2007

Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 24.11.2006 - 1 K 1957/05 Ki   

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https://dejure.org/2006,16081
FG Düsseldorf, 24.11.2006 - 1 K 1957/05 Ki (https://dejure.org/2006,16081)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.11.2006 - 1 K 1957/05 Ki (https://dejure.org/2006,16081)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. November 2006 - 1 K 1957/05 Ki (https://dejure.org/2006,16081)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einspruch gegen einen Einkommenssteuerbescheid hinsichtlich der Hinzurechnung der steuerfreien Halbeinkünfte bei der Kirchensteuer; Voraussetzung der Erfolglosigkeit des "richtigen" Vorverfahrens; Möglichkeit des Einspruchs des Steuerpflichtigen gegen die Heranziehung ...

  • Judicialis

    FGO § 44 Abs. 1; ; KiStG § 14 Abs. 1 S. 1; ; KiStG § 14 Abs. 6 S. 1; ; KiStO § 25 Abs. 1 S. 2; ; EStG § 51a Abs. 2; ; EStG § 51a Abs. 5; ; AO 1977 § 351 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Halbeinkünfteverfahren; Bemessungsgrundlage; Kirchensteuer; fiktive Einkommensteuer; Einwendungen gegen Maßstabsteuer; Kirchenbehörde; Rechtsbehelfsinstanz; Vorverfahren; unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; höhere Gewalt; ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bemessungsgrundlage der Kirchensteuer und Zuständigkeit der Kirchenbehörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 27.09.1994 - VIII R 36/89

    Verpflichtungsklage gegen Ablehnung eines Antrags auf schlichte Änderung mangels

    Auszug aus FG Düsseldorf, 24.11.2006 - 1 K 1957/05
    Zwar hat der Beklagte obsiegt, jedoch beruhen die Verfahrenskosten auf der unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung und der Durchführung des falschen Vorverfahrens (vgl. BFH-Urteil vom 27. September 1994 VIII R 36/89, BFHE 176, 289, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1995, 353; Tipke/Kruse, AO und FGO, § 137 FGO Tz. 8).
  • BFH, 28.10.2004 - III R 53/03

    NZB gegen Gerichtsbescheid

    Auszug aus FG Düsseldorf, 24.11.2006 - 1 K 1957/05
    Die zeitliche Grenze der Jahresfrist - die hier ebenfalls bereits verstrichen ist - gilt allerdings nach § 356 Abs. 2 Satz 1, 2. Halbs. AO nicht, wenn die Rechtsbehelfseinlegung innerhalb dieses Zeitraums infolge höherer Gewalt unmöglich war; der Begriff der höheren Gewalt erfasst hier auch Fälle, in denen der Steuerpflichtige durch das Verhalten einer Behörde davon abgehalten wird, eine Frist zu wahren (Beschluss des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 28. Oktober 2004 III R 53/03, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2005, 374).
  • FG Düsseldorf, 14.01.2000 - 18 K 5985/98

    Kinderfreibeträge; Kirchensteuerberechnung; Solidaritätszuschlagberechnung;

    Auszug aus FG Düsseldorf, 24.11.2006 - 1 K 1957/05
    Der Auffassung des 18. Senats dieses Gerichts, dass Einwendungen gegen die für Zwecke der Kirchensteuer vorgenommene Änderung der Bemessungsgrundlage nach § 51a Abs. 1 Satz 1 EStG (Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen ungeachtet der Höhe des Kindergeldes) gegen den Einkommensteuerbescheid geltend zu machen sind (Urteil vom 14. Januar 2000 18 K 5985/98 E, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2000, 439), schließt sich der erkennende Senat nicht an; der 18. Senat ist stillschweigend davon ausgegangen, dass die Berechnung der Bemessungsgrundlage nach § 51a EStG den Charakter eines Grundlagenbescheids hat und eine selbstständige und verbindliche Regelung darstellt.
  • BFH, 28.11.2007 - I R 2/07

    Rechtsbehelf gegen Berechnung der "fiktiven" Einkommensteuer als Grundlage für

    Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf hat die hiergegen gerichteten Klagen mit Urteilen vom 24. November 2006 1 K 1957/05 Ki und 1 K 4072/06 Ki als unzulässig abgewiesen, weil nicht die "richtigen" Vorverfahren durchgeführt worden seien.
  • FG Düsseldorf, 24.11.2006 - 1 K 4072/06

    § 14 Kirchensteuergesetz Nordrhein-Westfalen (KiStG NW) als gesetzliche Grundlage

    Kirchensteuer" bezeichnet und zur weiteren Begründung auf das - ebenfalls beim erkennenden Senat - wegen Kirchensteuer 2003 geführte Verfahren 1 K 1957/05 Ki verwiesen; im dortigen Verfahren hat er ebenfalls geltend gemacht, die Festsetzung der Kirchensteuer sei rechtswidrig.
  • BFH, 28.11.2007 - I R 3/07

    Verfassungsmäßigkeit einer Hinzurechnung der aufgrund des Halbeinkünfteverfahrens

    Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf hat die hiergegen gerichteten Klagen mit Urteilen vom 24. November 2006 1 K 1957/05 Ki und 1 K 4072/06 Ki als unzulässig abgewiesen, weil nicht die "richtigen" Vorverfahren durchgeführt worden seien.
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Rechtsprechung
   VG Sigmaringen, 31.01.2007 - 1 K 1957/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,39695
VG Sigmaringen, 31.01.2007 - 1 K 1957/05 (https://dejure.org/2007,39695)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 31.01.2007 - 1 K 1957/05 (https://dejure.org/2007,39695)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 31. Januar 2007 - 1 K 1957/05 (https://dejure.org/2007,39695)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung eines Zwangsgeldes als Vollstreckungsmaßnahme; Vorliegen eines vollstreckungsfähigen Grundverwaltungsaktes; Wirksamkeit einer Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit; Umfang des Grundsatzes der Formalisierung des Vollstreckungsrechts

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Sigmaringen, 31.01.2007 - 1 K 473/05

    Die Anforderungen an die quantitative Personalausstattung eines Pflegeheims mit

    Auszug aus VG Sigmaringen, 31.01.2007 - 1 K 1957/05
    Die nach erfolglosem Widerspruchsverfahren erhobene Klage (Az.: 1 K 473/05) ist beim Verwaltungsgericht Sigmaringen noch anhängig bzw. wurde darüber mit Urteil vom heutigen Tag entschieden.

    Hierzu werde auf den Inhalt der Klageschrift vom 11.03.2005 im Verfahren 1 K 473/05 verwiesen.

    Hiergegen erhob die Klägerin mit Schreiben vom 31.08.2005 Widerspruch, soweit sie noch beschwert war, und verwies zur Begründung nochmals auf ihre Klageschrift vom 11.03.2005 im Verfahren 1 K 473/05.

    Denn die Anordnungen in Ziffer 2 des Bescheides der Beklagten vom 12.08.2002 und der sie bestätigende Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Tübingen vom 10.02.2005 erweisen sich - jedenfalls was den von der Zwangsgeldfestsetzung betroffenen Monat Oktober 2004 angeht - als rechtmäßig; insoweit wird auf die Ausführungen der Kammer im Urteil vom 31.01.2007 - 1 K 473/05 - verwiesen.

    Wegen der Einzelheiten wird auch insoweit wird auf die Ausführungen der Kammer im Urteil vom 31.01.2007 - 1 K 473/05 - verwiesen.

  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.1995 - 3 S 1200/95

    Androhung eines weiteren (höheren) Zwangsgeldes gleichzeitig mit der Festsetzung

    Auszug aus VG Sigmaringen, 31.01.2007 - 1 K 1957/05
    Einer vorherigen Beitreibung des festgesetzten Zwangsgeldes vor Androhung eines weiteren und höheren Zwangsgeldes bedurfte es nicht (vgl. zum Ganzen: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 16.06.1995 - 3 S 1200/95 -, NVwZ-RR 1996, 541).
  • VG Sigmaringen, 06.09.2002 - 1 K 1726/02
    Auszug aus VG Sigmaringen, 31.01.2007 - 1 K 1957/05
    Den Antrag der Klägerin auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs vom 21.08.2002 wies das Verwaltungsgericht Sigmaringen mit Beschluss vom 06.09.2002 (Az.: 1 K 1726/02) zurück.
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